News

Der Weg eines Gesetzes durch den Nationalrat

In Österreich sind Nationalrat und Bundesrat gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Der Weg von einem Gesetzesvorschlag bis zur Beschlussfassung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt wird als Gesetzgebungsverfahren bezeichnet. Je nach Inhalt des Gesetzesentwurfes und je nach Mitwirkung des Bundesrates können Gesetzesinitiativen verschiedene Wege nehmen.

Gesetzesinitiativen können auf verschiedene Arten entstehen

  • Selbstständiger Antrag von Abgeordneten
  • Regierungsvorlage
  • Volksbegehren
  • Gesetzesantrag des Bundesrates

Hier wird beschrieben, wie der Entwurf durch den Nationalrat geht, bis hin zur Zuweisung an den Bundesrat. Die Grafik des österreichischen Parlaments zeigt übersichtlich, was mit einem Gesetz auch nach der Zuweisung zum Bundesrat passiert.

Erste Lesung

Wenn ein Gesetzesentwurf dem Parlament zugeleitet wird, kann der Nationalrat beschließen, eine sogenannte „erste Lesung“ durchzuführen. Dabei spricht in der Regel ein:e Redner:in pro Partei. Ziel ist es, den Gesetzesentwurf vorzustellen und um Unterstützung zu werben. Erste Lesungen sind selten: Entwürfe werden meist direkt einem Ausschuss zugewiesen.

Ausschuss

In den Ausschusssitzungen und deren Vorbereitung findet der größte Teil der parlamentarischen Arbeit statt. Hier sollen Abgeordnete, die in einem bestimmten Bereich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, den Gesetzentwurf eingehend beraten. In den Ausschüssen werden oft noch Änderungen an einem Gesetzentwurf vorgenommen. Nach Abschluss der Beratungen wird über den Gesetzesentwurf abgestimmt.

Zweite Lesung

Anschließend findet im Plenum die „zweite Lesung“ statt: Die 183 Abgeordneten beginnen die Diskussion über einen Vorschlag nicht noch einmal von vorne, sondern es geht darum, dass die Abgeordneten und Klubs noch einmal deutlich machen können, was ihnen wichtig ist und was aus ihrer Sicht für oder gegen einen Vorschlag spricht. Diese Debatte wird als zweite Lesung bezeichnet. In der Regel ist das zuständige Mitglied der Bundesregierung anwesend.

Auch in der zweiten Lesung können noch Änderungen am Gesetzentwurf beantragt werden. Am Ende der zweiten Lesung muss der Nationalrat über den Gesetzesentwurf und gegebenenfalls über die noch eingebrachten Abänderungsanträge abstimmen.

Dritte Lesung & Abstimmung

Nach der zweiten Lesung findet die „dritte Lesung“ statt. Während in der zweiten Lesung noch über verschiedene Anträge und einzelne Teile des Gesetzentwurfs abgestimmt werden kann, wird in der dritten Lesung über den gesamten Gesetzentwurf abgestimmt. Jetzt können nur noch Widersprüche, Schreib- und Druckfehler korrigiert werden. Wird ein Gesetzesentwurf in der dritten Lesung angenommen, liegt ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates vor. Dieser wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Verfasst von Felix Schwimann


Alle Leistungsbereiche

Auf einen Blick

MEMBER OF: